Bleibt eine Zahlung aus, verschlechtert Zögern häufig die Erfolgsaussichten. Ein strukturiertes Vorgehen erhöht die Chance, die Forderung tatsächlich durchzusetzen.
Außergerichtliches Vorgehen
Am Anfang steht meist eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Bereits diese kann die Zahlungsbereitschaft erhöhen und ist häufig Voraussetzung, um Verzug und Verzugszinsen geltend zu machen.
Gerichtliches Mahnverfahren und Klage
Bleibt die außergerichtliche Aufforderung erfolglos, kommt je nach Fallgestaltung ein gerichtliches Mahnverfahren oder unmittelbar eine Klage in Betracht. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab, ob mit Einwendungen der Gegenseite zu rechnen ist.
Zwangsvollstreckung
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, schließt sich bei weiterhin ausbleibender Zahlung die Zwangsvollstreckung an. Auch hier ist im Vorfeld zu klären, welche Vollstreckungsmaßnahmen erfolgversprechend erscheinen.
Was Sie bereithalten sollten
- Rechnung oder sonstiger Anspruchsnachweis
- Vertrag oder Auftragsbestätigung
- Mahnungen und bisheriger Schriftverkehr
- Liefer- oder Leistungsnachweise
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Prüfung und Durchsetzung von Ersatzansprüchen nach Pflichtverletzungen.
Häufige Fragen
Ab wann befindet sich der Schuldner in Verzug?
Verzug tritt regelmäßig durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein, in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung, etwa bei einer kalendermäßig bestimmten Zahlungsfrist.
Lohnt sich die Durchsetzung bei kleineren Forderungen?
Das hängt von Forderungshöhe, Kostenrisiko und Erfolgsaussichten ab. Eine kurze Einschätzung vorab schafft Klarheit.
Was, wenn der Schuldner zahlungsunfähig erscheint?
In diesem Fall sollte geprüft werden, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben, bevor weitere Kosten entstehen.