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Kaufrecht & Gewährleistung

Gekauft. Mangelhaft. Was nun?

Wenn die Kaufsache nicht hält, was vereinbart war, kommt es auf das richtige Vorgehen an: Mangel dokumentieren, Nacherfüllung verlangen und weitere Rechte rechtssicher vorbereiten.

Ob Einbauküche, Gebrauchtwagen, Neuwagen, Elektronikgerät, Möbelstück oder Online-Bestellung: Bei Mängeln entscheidet der konkrete Vertrag, was geschuldet war – und wie sich Ansprüche zielgerichtet durchsetzen lassen.

Welche Rechte kommen in Betracht?

Bei einem Sachmangel stehen dem Käufer grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte zur Verfügung. Regelmäßig ist zunächst Nacherfüllung zu verlangen. Je nach Sachlage können anschließend insbesondere Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz in Betracht kommen.

  • Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Wichtig: Rücktritt, Selbstvornahme oder die Beauftragung eines Drittunternehmens sollten nicht vorschnell erfolgen. Zunächst muss geprüft werden, ob dem Verkäufer die erforderliche Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde.

Was Sie frühzeitig sichern sollten

Für die rechtliche Bewertung sind der Kaufvertrag, die vereinbarte Beschaffenheit und der Ablauf der Reklamation entscheidend. Bewahren Sie Planungen, Produktbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und den vollständigen Schriftverkehr auf. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos oder Videos.

Verbraucher und Unternehmer

Für Verbrauchsgüterkäufe gelten besondere Vorschriften. Unter anderem kann die gesetzliche Vermutung zur Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang eine wichtige Rolle spielen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen oder zwischen Privatpersonen gelten teilweise andere Maßstäbe.

Typische Mandate im Kaufrecht