Ob Einbauküche, Gebrauchtwagen, Neuwagen, Elektronikgerät, Möbelstück oder Online-Bestellung: Bei Mängeln entscheidet der konkrete Vertrag, was geschuldet war – und wie sich Ansprüche zielgerichtet durchsetzen lassen.
Welche Rechte kommen in Betracht?
Bei einem Sachmangel stehen dem Käufer grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte zur Verfügung. Regelmäßig ist zunächst Nacherfüllung zu verlangen. Je nach Sachlage können anschließend insbesondere Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz in Betracht kommen.
- Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Was Sie frühzeitig sichern sollten
Für die rechtliche Bewertung sind der Kaufvertrag, die vereinbarte Beschaffenheit und der Ablauf der Reklamation entscheidend. Bewahren Sie Planungen, Produktbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und den vollständigen Schriftverkehr auf. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos oder Videos.
Verbraucher und Unternehmer
Für Verbrauchsgüterkäufe gelten besondere Vorschriften. Unter anderem kann die gesetzliche Vermutung zur Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang eine wichtige Rolle spielen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen oder zwischen Privatpersonen gelten teilweise andere Maßstäbe.
Typische Mandate im Kaufrecht
Mangelhafte Einbauküche
Planungs-, Liefer- und Montagefehler sowie erfolglose Nachbesserung.
Gebrauchtwagenkauf
Verschwiegene Unfallschäden, Tachomanipulation und Gewährleistungsausschluss.
Elektronik & Technik
Smartphone, Laptop und andere Geräte mit Funktions- oder Displaymängeln.
Möbelkauf
Transportschäden, Falschlieferung und Verarbeitungsfehler.
Online-Kauf
Widerrufsrecht, Rücksendung und ausbleibende Lieferung.
Neuwagenkauf
Lieferverzug, Abweichungen von der Bestellung und Mängel trotz Neuzustand.