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Werk- & Handwerkerverträge

Handwerkerleistung mangelhaft – oder die Rechnung überhöht?

Ob Bauleistung, Renovierung oder Reparatur: Beim Werkvertrag entscheiden Abnahme, Mängelrüge und die richtige Reihenfolge der nächsten Schritte über die Erfolgsaussichten.

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer nicht nur eine Tätigkeit, sondern einen bestimmten Erfolg. Bleibt dieser hinter dem vereinbarten Ergebnis zurück, stehen dem Besteller besondere Mängelrechte zu.

Die Abnahme – ein wichtiger Zeitpunkt

Mit der Abnahme wechseln unter anderem Beweislast und Fälligkeit der Vergütung. Werden Mängel bereits vor der Abnahme bekannt, sollten diese ausdrücklich vorbehalten werden, um Rechte nicht zu verlieren.

Typische Mängel bei Handwerkerleistungen

  • unsachgemäß ausgeführte Gewerke
  • Abweichungen von der vereinbarten Ausführung
  • unvollständig fertiggestellte Arbeiten
  • Folgeschäden durch fehlerhafte Ausführung
  • erhebliche Verzögerung der Fertigstellung

Nacherfüllung, Fristsetzung und Selbstvornahme

Grundsätzlich ist dem Unternehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Erst wenn eine gesetzte Frist erfolglos verstreicht oder die Nacherfüllung verweigert wird, kommen Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz in Betracht.

Vorsicht bei eigenmächtiger Beauftragung: Ohne vorherige Fristsetzung besteht das Risiko, dass die Kosten einer Ersatzvornahme durch einen anderen Betrieb nicht erstattet werden.

Schlussrechnung und Sicherheitseinbehalt

Bei Streit über die Schlussrechnung ist zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich erbracht und abgenommen wurden und ob ein Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche gerechtfertigt ist.

Beweise sichern

  • Werkvertrag und Leistungsbeschreibung
  • Abnahmeprotokoll, falls vorhanden
  • Fotos und Videos der Mängel
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Schriftverkehr und Fristsetzungen

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Häufige Fragen

Muss ich die Rechnung trotz Mängeln vollständig bezahlen?

Bei berechtigten Mängeln kann grundsätzlich ein angemessener Teil der Vergütung zurückbehalten werden. Die Höhe richtet sich in der Regel nach den voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.

Was passiert, wenn ich die Abnahme verweigere?

Eine berechtigte Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel ist möglich. Ob die Mängel wesentlich sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Darf ich sofort einen anderen Handwerker beauftragen?

Regelmäßig ist zuvor eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ohne diese Frist besteht das Risiko, die Kosten der Ersatzvornahme nicht ersetzt zu bekommen.

Handwerker bessert nicht oder verweigert die Nacherfüllung?
Vor weiteren Schritten kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
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